ARCHITEKTUR | MACHT | IDENTITÄT

A. Ablauf

Phase 1: Die Teilnahme am Kunstpreis Deutschland (www.kunstpreis-deutschland.de) erfolgt durch die Einreichung von Fotos per Upload von maximal drei Kunstwerken (u.a. Gemälde, Skulpturen, Fotos) über ein Online-Formular. Aus den eingereichten Arbeiten werden von einer Jury („Foto-Jury“) jene Werke nominiert, die an der finalen Jury-Entscheidung sowie der anschließend geplanten „Kunstpreis-Ausstellung“ teilnehmen.

Phase 2: Nach der Anlieferung der Werke bestimmt eine externe Fach-Jury die Kunstpreise:

  1. Jury-Preis: Gold-Award
  2. Jury-Preis: Silber-Award
  3. Jury-Preis: Bronze-Award
  1. Publikumspreis: Goldmedaille
  2. Publikumspreis: Silbermedaille 
  3. Publikumspreis: Bronzemedaille

B. Eckdaten

Termine

  • Bewerbung: Upload (bis zu 3 Werke) auf www.kunstpreis-deutschland.de bis 30. Sept. 2019
  • Eine unabhängige Foto-Jury nominiert Werke für die finale Jury-Sitzung: bis 30. Nov. 2019
  • Bekanntgabe der durch die Foto-Jury nominierten Werke per Mail: bis 15. Dez. 2019
  • Versand der Einlieferungsformulare für die nominierten Werke per Mail: bis 30. Dez. 2019
  • Anlieferung der durch die Foto-Jury nominierten Werke: 13. – 17. Jan. 2020
  • Eine unabhängige Jury bestimmt die Preisträger*Innen: bis 31. Jan. 2020
  • Verleihung des Kunstpreises Deutschland 2019 / Vernissage: 29. Feb. 2020
  • Der Ort der Preisverleihung (in Kassel) wird zeitgerecht bekannt gegeben!

C. Ausschreibungsbedingungen

C.1 Ausrichter des Kunstpreises Deutschland

WILHELMSTEIN ART, Goslar, lobt den Kunstpreis Deutschland aus.

C.2 Zulassung

Zur Bewerbung berechtigt sind alle studierten Künstler*innen (sowie Autodidakten mit adäquater Ausstellungsvita) aus Deutschland und dem Ausland.

Zugelassen sind ein bis drei (1 – 3) Originalwerke der bildenden Kunst aus den Bereichen Malerei, Zeichnung, Grafik, Digital-Art, Skulpturen/ Plastiken, Objekte, Installationen, Fotografie, Videos, Tonträger, Mixed-Media, die nicht älter als 10 Jahre sind und vom Einsender geschaffen wurden. Aus platztechnischen Gründen dürfen Werke über 1,5 x 1,5 (x 1,5) Meter nicht eingereicht werden.
Es gibt keine Einschränkungen, was die künstlerische Ausdrucksform betrifft. Nicht eingereicht werden dürfen …

  • … gefälschte Werke.
  • … stark restaurierte oder beschädigte Werke.
  • … unlimitierte und nicht nummerierte Multiples.
  • … nicht selbst gefertigte Arbeiten (Ausnahme: ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten).
  • … Werke, an denen der Aussteller nicht das (Mit-) Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht besitzt.
  • … Zurschaustellungen, die in Wort und/oder Bild geltendem deutschen Recht widersprechen.

C.3 Bewerbung (Foto-Jury)

Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen der Werke in digitaler Form über die Website des Veranstalters (www.kunstpreis-deutschland.de) durch Ausfüllen der Eingabefelder und durch Upload des/der Werkfotos als JPG. Die Bilddatei sollte max. 5 MB umfassen und nicht kleiner als 300 KB sein. Die Bilddateien müssen klar zuzuordnen sein. Deshalb ist zu beachten, dass der Dateiname der eingereichten Fotos wie folgt lautet: Nachname, Vorname, Werkbezeichnung.jpg. Es können bis zu drei Werke als Fotos (je Werk nicht mehr als ein Foto) in digitaler Form hochgeladen werden.

Angaben zu Werken und Person sind in der vollständig ausgefüllten „Bewerbung Foto-Jury“ zu machen.

Anmeldeschluss für die Einreichung der Werke zur „Foto-Jury“ ist der 30. September 2019.

C.4 Bearbeitungsgebühren

Je Künstler/in wird eine Teilnahme- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € für das erste Werk erhoben. Künstlerinnen bis zu einem Alter von 35 Jahren zahlen für das erste Werk keine Gebühr (0,00 €). Wer mehr als ein Werk einreichen möchte, zahlt für das zweite Werk 35,00 € und ggf. für das dritte Werk 20,00 € Teilnahme- und Bearbeitungsgebühren. Die Bearbeitungsgebühr ist auf das Konto des Veranstalters (Kunstpreis-Auslober) zu überweisen. Die Bankverbindung lautet:

KSK Walsrode | Konto-Nr.: 0001 0950 90 | BLZ: 251 523 75
bzw. >> IBAN: DE71 2515 2375 0001 0950 90 | BIC: NOLADE21WAL

Beim Verwendungszweck der Überweisung bitte Bearbeitungsgebühr angeben. Bei Begünstigter (Zahlungsempfänger) bitte Kunstpreis Deutschland angeben.

Dieser Beitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach der eingereichten Bewerbung bzw. dem Rechnungserhalt auf dem Konto des o.g. Veranstalters eingegangen sein. Bei nicht eingehenden Zahlungen können die Bewerbungen nicht bearbeitet und somit auch nicht berücksichtigt werden.

C.5 Nennung

Alle sich bewerbenden Künstlerinnen werden nach der Kunstpreisverleihung unter der Rubrik „BETEILIGTE KÜNSTLER / EXPONATE“ auf der Website des Veranstalters www.kunstpreisdeutschland.
de) in alphabetischer Reihenfolge genannt.

C.6 Jury-Entscheide und Preise

a) Foto-Jury
Aus den per Upload bis zum 30. September 2019 eingereichten Werken werden von der unabhängigen Foto-Jury bis zum 30. November 2019 die Werke für die finale Juryentscheidung nominiert, die auch auf der Kunstpreis-Ausstellung präsentiert werden.

Künstlerinnen, deren Werke von der Jury nominiert wurden erhalten vom Veranstalter bis zum 15. Dezember 2019 Benachrichtigungen – und bis zum 30. Dezember 2019 die Einlieferungsformulare per Mail.

b) Preisjury
Aus den für den Kunstpreis Deutschland 2019 nominierten und vom 13. bis 17. Januar 2020 angelieferten Werken wählt eine die Veranstalter benannte unabhängige Jury drei Werke aus. Diese sind mit Awards aus Gold, Silber und Bronze dotiert, die bei der Kunstpreisverleihung überreicht werden.

Gegen die Entscheidung der Jury steht dem/der Künstlerin kein Einspruchsrecht zu. Die Jury wird die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen. Jurymitglieder sind zu Stillschweigen verpflichtet.

Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung am einzelnen Werk. Hierzu werden vom Veranstalter die Einlieferungen der Werke vor der Vorlage bei der Jury so weit wie möglich anonymisiert.

Jeder Einlieferer (Künstlerin) unterwirft sich der Jury und diesen Ausstellungsbedingungen. Gegen die Entscheidung steht dem/der Bewerberin kein Einspruchsrecht zu. Alle angenommenen Werke verbleiben während der Ausstellungsdauer zur Verfügung des Veranstalters. Das Hängen von Bildern und das Platzieren von Skulpturen erfolgt durch eine Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der einreichenden Künstler.

c) Publikumspreise
Die Publikumspreise (Medaillen aus Gold, Silber, Bronze) werden nach der Verleihung der Jury-Preise verliehen.

C.7 Einlieferung und Kennzeichnung der Arbeiten

Vom 13. bis 17. Januar 2020 sind die von der Foto-Jury ausgewählten Werke jeweils von 9 Uhr bis 17 Uhr am Sitz des Kunstpreis-Auslobers WILHELMSTEIN ART, 38644 Goslar, Okertal 24, persönlich oder per Post, Paketdienst, Spedition auf eigene Kosten und eigene Gefahr anzuliefern. Zu spät eingelieferte bzw. eintreffende Werke können ggf. nicht berücksichtigt werden.

An jedem Werk ist ein vollständig ausgefülltes Einlieferungsformular (mit Namen und Werkangabe) fest anzuheften, ein loses Duplikat des Formulars ist bei der Einlieferung mit abzugeben. Diese Formulare werden am 30. Dezember 2019 an jene Künstlerinnen per Mail verschickt, deren Werke nominiert wurden.

Eine auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biographie/Vita (max. 1 DIN A4 Seite) ist ebenfalls beizulegen, ebenso eine Beschreibung des eingereichten Kunstwerks (max. 1/4 DIN A4 Seite) sowie die Benennung der gewählten Kunstdisziplin (z.B. Malerei) und Technik (z.B. Öl auf Leinwand).

C.8 Preisverleihung

Die Verleihung des Kunstpreises Deutschland findet in einem festlichen Rahmen statt und wird gefilmt. Die Presse wird überregional (bundesweit) informiert.

C.9 Abholung der Werke nach der Preisverleihung

Die ausgestellten Werke können ggf. am Tag nach der Preisverleihung (29. Februar 2020), am 1. März 2020 auf eigene Kosten und eigene Gefahr abgeholt werden. Eine Haftung des Veranstalters wird hierfür ausgeschlossen.

Nach der Preisverleihung plant der Veranstalter eine Ausstellung. Künstlerinnen, die mit ihren Werken an dieser Ausstellung teilnehmen möchten, brauchen diese am 1. März 2020 nicht abzuholen.

D. Ausstellungsbedingungen

D.1

Wurde ein Werk für die Kunstpreisausstellung nominiert, kann es vom Bewerber (Künstler*in) nicht mehr zurückgezogen werden. Während der Ausstellung verkaufte Arbeiten sind bis zum Ausstellungsende in dieser zu belassen. Beim Verkauf eines Exponats erhält der Veranstalter ein Honorar in Höhe von 35 % vom Verkaufspreis.

D.2 Zustand und Ausstattung der Werke:

Die Arbeiten (Bilder) müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein. Mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit (Diptychon bzw. Triptiychon) abzugeben. Bilder müssen unbedingt mit einer stabilen Aufhängungsvorrichtung (mit Rahmen und Ösen) versehen sein. Werke, die keine Hängevorrichtung haben, können von der Hängekommission ggf. nachträglich abgelehnt werden.

Für Skulpturen / Plastiken oder Objekte, die nicht auf den Boden gestellt werden sollen, sind die benötigten Sockel oder Podeste durch den Künstler mit anzuliefern. Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt

In Ausnahmefällen und bei rechtlichen Zweifeln behält sich die Hängekommission vor, Werke zurückzuweisen.

D.3 Verkaufspreise

Die Verkaufspreise für Bilder sind inklusive Rahmen sowie 35% Verkaufshonorar anzugeben.

D.4 Verkauf von Werken

Jeder Aussteller erklärt sich einverstanden und gibt stillschweigend den Auftrag, dass sein zur Ausstellung angenommenes Werk an Interessenten zum von ihm angegebenen Preis verkauft wird.

Jeder Aussteller hat mit der Anmeldung den Wert des Werkes anzugeben. Nach Einreichung der Werke ist der Aussteller nicht berechtigt, den Kaufpreis zu ändern.

D.5 Reproduktion

Der Veranstalter (Kunstpreis-Auslober) ist berechtigt, die zur Ausstellung angenommenen Werke in einer Online- und Print-Dokumentation sowie für Presse- und PR-Arbeit unentgeltlich zu reproduzieren (Foto, Film). Ein Katalog wird realisiert. Jede Art des Kopierens, Reproduzierens und der Weiterverarbeitung von Fotos ausgestellter Werke zu anderen Zwecken und durch nicht berechtigte Dritte ist untersagt.

D.6 Termine

Für die Einlieferung / Einsendung und Abholung der Werke sind die in der Ausschreibung genannten Termine maßgebend. Der/die Künstler*in verpflichtet sich, diese Termine einzuhalten.

D.7 Versicherung

Die zur Ausstellung angenommenen Werke sind während der Ausstellungsdauer versichert.

D.8 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf die „Kunstpreisausstellung“ und den Verkauf von ausgestellten Werken ist der Sitz des Veranstalters.

E. Schlussbestimmungen

Durch die Abgabe der Anmeldung und die Zurverfügungstellung von Werkfotos (per Upload) für den Kunstpreis Deutschland erklärt sich der/die Bewerber/in mit allen vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Für die Richtigkeit der genannten Termine kann keine Haftung übernommen werden. Die Termine können vom Veranstalter aus wichtigem Grund verschoben werden. Wir empfehlen grundsätzlich, die hier genannten Termine beim Veranstalter auf Aktualität zu überprüfen.

KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2019

Kontakt: europe@kunstpreis-deutschland.de bzw. Tel. (04240) 8111
Auslober: WILHELMSTEIN.com, 27305 Bruchhausen-Vilsen, Pohlkamp 1