KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/2024
Kunstpreis-Ausschreibung
Bewerbungsfrist: 1. Februar 2023 – 31. Mai 2023
A. Ablauf
Phase 1: Die Teilnahme am KUNSTPREIS DEUTSCHLAND (www.kunstpreis-deutschland.de) erfolgt durch die Einreichung von Fotos per Upload von maximal fünf Kunstwerken (Disziplinen: Malerei, Bildhauerei, Fotografie/Digital-Art) über ein Online-Formular. Aus den digital eingereichten Arbeiten werden von einer Jury (Foto-Jury) jene Werke nominiert, die an der finalen Jury-Entscheidung sowie der anschließend vorgesehenen Kunstpreis-Ausstellung (inkl. Vernissage und Finissage) teilnehmen.
Phase 2: Nach der Anlieferung der Werke bestimmt eine externe Jury folgende Kunstpreise:
- Malerei: Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24“
- Bildhauerei: Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24“
- Fotografie / Digital-Art: Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24“
- Publikumspreis: Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24“
B. Eckdaten
Termine:
- Bewerbung: Upload (1 bis 5 Werke) auf www.kunstpreis-deutschland.de bis 31. Mai 2023
- Eine unabhängige Foto-Jury nominiert Werke für die finale Jury-Sitzung: bis 30. Sept. 2023
- Bekanntgabe der durch die Foto-Jury nominierten Werke per Mail: bis 30. Sept. 2023
- Versand der Einlieferungsformulare für die nominierten Werke per Mail: bis 15. Okt. 2023
- Anlieferung der durch die Foto-Jury nominierten Werke: 13. – 18. Nov. 2023
- Eine unabhängige Jury bestimmt die Preisträger/innen: bis 10. Dez. 2023
- Verleihung des Kunstpreises Deutschland 2023-24 / Vernissage: 29. Januar 2024
Ort der Preisverleihung: Wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Buch zum Kunstpreis: Herausgabe einer Print-Dokumentation zum KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24, in dem die nominierten Werke (Fotos) sowie die Kunstschaffenden präsentiert werden.
Zudem werden sämtliche sich bewerbenden Künstlerinnen und Künstler (auch die von der Jury nicht Nominierten) auf www.kunstpreis-deutschland.de mit Vor- und Nachnamen sowie Wohnort genannt.
Teilnahmebedingungen für den KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24
1. Akademische Ausbildung und/oder eine adäquate Ausstellungs-Vita.
2. Es gibt keine Herkunftsbeschränkung. Künstler:innen aus dem In- und Ausland sind willkommen.
3. Disziplinen: u.a. Malerei, Bildhauerei / Objekt, Fotografie / Digital-Art
4. Die Themen der einzureichenden Werke (1, 2, 3, 4 oder 5) sind frei bestimmbar.
5. Die Werke müssen per Foto auf www.kunstpreis-deutschland.de upgeloadet werden.
6. Bewerbungen mit max. fünf Werken (mindestens ein Werk) im Alter von (jeweils) max. 10 Jahren.
7. Kurzbeschreibung (max.1/5 DIN-A-4-Seite pro Werk) der mit Titeln zu versehenden Werke.
8. Biografie: Kompakte Vita (max. 1/1 DIN-A-4-Seite)
9. Bearbeitungsgebühr / Aufwandspauschale:
9.1 Einreichung eines (des ersten) Werks: 50,00 € inkl. Ust. (Künstler:innen bis 35 Jahre: 0,00 €)
9.2 Einreichung eines zweiten Werks (ggf.): 40,00 € inkl. Ust. (Künstler:innen bis 35 Jahre: 0,00 €)
9.3 Einreichung eines dritten Werks (ggf.): 30,00 € inkl. Ust.
9.4 Einreichung eines vierten Werks (ggf.): 20,00 € inkl. Ust.
9.5 Einreichung eines fünften Werks (ggf.): 10,00 € inkl. Ust.
10. Bei Verkaufserfolg/en erhält der Ausrichter ein Honorar von 50 % des Verkaufspreises (inkl. Ust.)
11. Versicherung: Die von der Jury nominierten und auszustellenden Werke werden versichert.
12. Jury-Preise: Gold-Awards in drei Disziplinen (Malerei, Bildhauerei, Foto/Digital-Art)
13. Publikumspreis: Gold-Award > Wahl und Überreichung unmittelbar nach den Verleihungen der von der Jury bestimmten Preise.
C.Ausschreibungsbedingungen
C.1 Zulassung
Zur Bewerbung berechtigt sind alle Kunstschaffenden mit einer akademischen Ausbildung (und einer adäquaten Ausstellungs-Vita) aus Deutschland und dem Ausland.
Zugelassen sind ein bis fünf (1 – 5) Originalwerke der bildenden Kunst aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei (Skulptur), Fotografie/Digital-Art die nicht älter als 10 Jahre sind und vom Einsender geschaffen wurden. Werke über 1,50 x 1,50 (x 1,50) Meter Größe dürfen aus Platzgründen nicht eingereicht werden.
Es gibt keine Einschränkungen, was die künstlerische Ausdrucksform betrifft. Nicht eingereicht werden dürfen …
… gefälschte Werke.
… stark restaurierte oder beschädigte Werke.
… unlimitierte und nicht nummerierte Multiples.
… nicht selbst gefertigte Arbeiten (Ausnahme: ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten).
… Werke, an denen der Aussteller nicht das (Mit-) Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht besitzt.
… Zurschaustellungen, die in Wort und/oder Bild geltendem deutschen Recht widersprechen.
C.2 Bewerbung (Foto-Jury)
Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen der Werke in digitaler Form über die Website des Ausrichters (www.kunstpreis-deutschland.de) durch Ausfüllen der Eingabefelder und durch Upload des/der Werkfotos als JPG. Die Bilddatei sollte max. 3 MB umfassen und nicht kleiner als 300 KB sein. Die Bilddateien müssen klar zuzuordnen sein. Deshalb ist zu beachten, dass der Dateiname der eingereichten Fotos (jpg) wie folgt lautet: Nachname, Vorname, Werkbezeichnung.jpg. Es können bis zu fünf (5) Werke als Fotos (je Werk nicht mehr als ein Foto) in digitaler Form hochgeladen werden.
Angaben zum Werk bzw. zu den Werken und zur Person des Kunstschaffenden sind in der auszufüllenden Bewerbung für die Foto-Jury vollständig zu machen.
Anmeldeschluss für die Einreichung der Werke zur „Foto-Jury“ ist der 31. Mai 2023.
C.3 Bearbeitungsgebühren (Nachwuchskünstler:innen: 0,00 € für zwei eingereichte Werke)
Je Künstler:in wird eine Teilnahme- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € für das erste Werk erhoben (Ausnahme: Nachwuchskünstler:innen bis zum 35. Lebensjahr)
>>> Nachwuchskünstler:innen bis zu einem Alter von 35 Jahren zahlen für das erste und zweite >>> Werk (von maximal 5 Werken) keine Bearbeitungsgebühr (1. Werk: 0,00 €, 2. Werk: 0,00 €).
Es ist ein Anliegen des Kunstpreisausrichters Nachwuchskünstler:innen finanziell zu entlasten, adäquate Ausstellungschancen zu bieten – und somit ihren künstlerischen Werdegang zu fördern.
Wer als Künstler:in im Alter ab 36 Jahren mehr als ein Werk (Gebühr: 50,00 €) einreichen möchte, zahlt für das zweite Werk 40,00 €, für ein eventuell drittes Werk 30,00 €, für ein ev. viertes Werk 20,00 € und für ein ev. fünftes Werk jeweils 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
Für die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr erhalten Sie eine Rechnung per Post sowie per Mail. Die Bearbeitungsgebühr sollte innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungserhalt auf dem Konto des Kunstpreisausrichters eingegangen sein. Bei nicht zeitgerecht eingehenden Zahlungen können Bewerbungen ggf. nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.
C.4 Die sich bewerbenden Kunstschaffenden werden nach der Kunstpreisverleihung unter der Rubrik „BETEILIGTE KÜNSTLER / EXPONATE“ auf der Website www.kunstpreis-deutschland.de in alphabetischer Reihenfolge genannt.
C.5 Jury-Entscheide und Preise
a) Foto-Jury
Aus den per Upload bis zum 31. Mai 2023 eingereichten Werken werden von der unabhängigen Foto-Jury bis zum 30. September 2023 die Werke für die finale Juryentscheidung nominiert, die zudem auf der Kunstpreis-Ausstellung anlässlich der Kunstpreisverleihung präsentiert werden.
Kunstschaffende, deren Werke von der Foto-Jury nominiert wurden erhalten vom Veranstalter bis zum 30. September 2023 Benachrichtigungen – und bis zum 15. Oktober 2023 die Einlieferungsformulare per Mail.
b) Kunstpreis-Jury
Aus den für den KUNSTPREIS DEUTSCHLAND nominierten und vom 13. – 18. November 2023 angelieferten Werken wählt eine vom Kunstpreis-Ausrichter benannte unabhängige Jury drei Werke (Malerei, Bildhauerei, Fotografie/Digital-Art) aus. Diese sind jeweils mit Gold-Awards dotiert, die bei der Kunstpreisverleihung überreicht werden.
Gegen die Entscheidung der Jury sowie gegen die Ausstellungsbedingungen stehen den Künstler:innen kein Einspruchsrecht zu. Die Jury wird die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen. Jury-Mitglieder sind zum Stillschweigen verpflichtet. Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung am einzelnen Werk. Hierzu werden vom Kunstpreis-Ausrichter die Einlieferungen der Werke vor der Vorlage bei der Jury soweit wie möglich anonymisiert.
Die angenommenen Werke verbleiben während der Ausstellungsdauer (Kunstpreis-Ausstellung) zur Verfügung des Veranstalters. Das Hängen von Bildern und das Platzieren von Skulpturen erfolgt durch eine/n Kurator:in.
c) Publikumspreis
Der „Publikumspreis“ (Gold-Award) wird unmittelbar nach der Kunstpreis-Verleihung von den beteiligten Künstler:innen gewählt und überreicht.
C.6 Anlieferung und Kennzeichnung der Arbeiten
Vom 13. – 18. November 2023 sind die von der Foto-Jury ausgewählten Werke jeweils von 10 Uhr bis 17 Uhr am Ort der Kunstpreisverleihung (der Veranstaltungsort wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben) per Post, Paketdienst, Spedition oder persönlich auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr anzuliefern. Zu spät eintreffende Werke können (ggf.) nicht berücksichtigt werden.
An jedem Werk ist ein vollständig ausgefülltes Einlieferungsformular (mit Namen und Werkangabe) fest anzuheften, ein loses Duplikat des Formulars ist bei der Einlieferung mit abzugeben. Diese Formulare werden bis zum 15. Oktober 2023 an jene Künstler:innen per Mail verschickt, deren Werke nominiert wurden.
Eine auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biographie/Vita (max. 1/1 DIN A4 Seite) ist ebenfalls beizulegen, zudem eine Beschreibung des/der eingereichten Werks/Werke (max. 1/5 DIN A4 Seite) sowie die Benennung der gewählten Kunstdisziplin (z.B. Malerei) und Technik (z.B. Öl auf Leinwand).
C.7 Preisverleihung
Die Verleihung des Kunstpreises findet in einem festlichen Rahmen statt. Es wird fotografiert und gefilmt. Die Presse wird überregional (national und international) informiert.
C.8 Abholung der Werke
In Verbindung mit der Preisverleihung plant der Veranstalter eine Kunstpreis-Ausstellung. Die ausgestellten Werke können ggf. (wenn sie nicht verkauft sein sollten) nach der Finissage auf eigene Kosten und eigene Gefahr abgeholt werden. Eine Haftung des Kunstpreis-Ausrichters wird hierfür ausgeschlossen.
D. Ausstellungsbedingungen
D.1 Wurde von der Jury ein Werk für die Kunstpreisausstellung nominiert, kann es vom Bewerber (Künstler:in) nicht mehr zurückgezogen werden. Die während der Kunstpreis-Ausstellung verkauften Arbeiten/Werke sind bis zum Ausstellungsende in der Ausstellung zu belassen. Beim Verkauf eines Exponats erhält der Kunstpreis-Ausrichter (bzw. die kooperierende Galerie) ein/e Honorar/Vergütung in Höhe von 50 % des Verkaufspreises.
D.2 Zustand und Ausstattung der Werke:
Die Arbeiten (Bilder) müssen trocken und hängetechnisch einwandfrei sein. Mehrteilige Arbeiten sind als hängetechnische Einheit (Diptychon bzw. Triptychon) abzugeben. Bilder müssen unbedingt mit einer stabilen Aufhängungsvorrichtung, mit Rahmen und Ösen, versehen sein. Werke, die keine Hängevorrichtung haben, können vom/der Kurator:in abgelehnt werden.
Für Skulpturen / Plastiken oder Objekte, die nicht auf den Boden gestellt werden sollen, sind die benötigten Skulpturen-Sockel oder Podeste durch den Künstler mit anzuliefern. Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt.
In Ausnahmefällen und bei rechtlichen Zweifeln oder hängetechnischen Schwierigkeiten behält sich der/die Kurator:in vor, Werke nicht zu berücksichtigen.
D.3 Die Verkaufspreise für Bilder sind inklusive 50% Verkaufshonorar (Galeriehonorar) anzugeben.
D.4 Verkauf von Werken: Jeder Aussteller (Kunstschaffende) erklärt sich einverstanden und erteilt ausdrücklich den Auftrag, dass sein zur Ausstellung angenommenes Werk an Interessenten zum von ihm angegebenen Preis verkauft wird.
Jeder Aussteller (Kunstschaffende) hat mit der Anmeldung den Verkaufspreis des Werks anzugeben. Nach Einreichung der Werke ist der Aussteller nicht berechtigt, den Verkaufspreis zu ändern.
D.5 Der Kunstpreis-Ausrichter ist berechtigt, die zur Ausstellung angenommenen Werke in einer Online- und Print-Dokumentation sowie für Presse- und PR-Arbeit unentgeltlich zu reproduzieren (Foto, Film).
D.6 Ein Buch zum KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/24 wird herausgegeben. Die nominierten Kunstschaffenden werden jeweils auf einer halben (1/2) Seite mit ihren Arbeiten (Fotos) vorgestellt. Jede Art des Kopierens, Reproduzierens und der Weiterverarbeitung von Fotos ausgestellter Werke zu anderen Zwecken und durch nicht berechtigte Dritte ist untersagt.
D.7 Für die Anlieferung / Einsendung und Abholung der Werke sind die in der Ausschreibung genannten Termine maßgebend. Der/die Künstler:in verpflichtet sich, diese Termine einzuhalten.
D.8 Die zur Ausstellung angenommenen Werke sind während der Ausstellungsdauer versichert.
D.9 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf die „Kunstpreis-Ausstellung“ und den Verkauf von ausgestellten Werken ist der Sitz des Kunstpreis-Ausrichters bzw. der kooperierenden Galerie.
E. Schlussbestimmungen
Durch die Abgabe der Anmeldung und die Zurverfügungstellung von Werkfotos (per Upload) für den KUNSTPREIS DEUTSCHLAND erklärt sich der/die Bewerber:in mit allen vorstehenden Bedingungen einverstanden.
Für die Richtigkeit der genannten Termine kann keine Haftung übernommen werden. Die Termine können vom Kunstpreis-Ausrichter aus wichtigem Grund verschoben werden. Wir empfehlen grundsätzlich, die in dieser Kunstpreis-Ausschreibung genannten Termine auf Aktualität zu überprüfen (siehe Website: www.kunstpreis-deutschland.de / Aktuelles & Termine)
KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2023/2024
Ausrichter: KUNSTPREIS DEUTSCHLAND (Albin Homeyer), 38644 Goslar, Rathausstraße 19
Kooperierende Galerie: Der Galerie-Partner wird zeitgerecht bekanntgegeben
Jury: Die Namen der Jury-Mitglieder werden nach der finalen Jury-Sitzung bekanntgegeben. Jury im Jahr 2022: Delia Rauls (Kunstschulleiterin, Braunschweig), Martin Jasper (Kultur-Redakteur, Essen), Siva Fröhlich (Künstlerin, Hamburg), Thorsten Heinze (Galerist, Berlin), Olaf Jaeschke (Galerist, Braunschweig)
Kontakt: europe@kunstpreis-deutschland.de | www.kunstpreis-deutschland.de | Telefon: (05325) 5190919